Skynopoly

Skynopoly bei Die Höhle der Löwen (DHDL)In der Sendung Die Höhle der Löwen stellte das Startup Skynopoly ein Geschäftsmodell vor, das die Nutzung des Luftraums über privaten Grundstücken neu denkt. Hintergrund ist die Erwartung, dass Drohnen und Flugtaxis in den kommenden Jahren eine wichtige Rolle in der Logistik und im Transport spielen könnten. Skynopoly möchte dafür sorgen, dass Grundstückseigentümer nicht nur stillschweigend den Überflug dulden, sondern aktiv von dieser Entwicklung profitieren können. Das Unternehmen bündelt Überflugrechte, verbindet sie zu nutzbaren Luftkorridoren und bietet diese anschließend kommerziellen Betreibern an. Damit wird ein bislang ungenutztes Gut – der Luftraum über Privatgrundstücken – in ein wirtschaftliches Modell integriert, das für Eigentümer neue Einnahmequellen erschließen soll. Besonders ist dabei, dass Skynopoly nach eigenen Angaben ausschließlich die Interessen der Eigentümer vertritt und so eine Art kollektive Verhandlungsbasis gegenüber der Industrie schafft.

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speziell für die Dosierlade entwickelt
Teilnehmer bei „Die Höhle der Löwen“ Staffel 18

Das Angebot umfasst den Erwerb und die Verwaltung exklusiver Überflugrechte, die zu Luftstraßen gebündelt werden. Diese Luftstraßen können anschließend temporär gegen Entgelt an Drohnen- und Flugtaxibetreiber vergeben werden. Einnahmen aus der Vermarktung werden zwischen Skynopoly und den beteiligten Eigentümern geteilt. Ein Einstieg ist laut Unternehmensangaben ohne Kosten für die Grundstücksbesitzer möglich, was die Teilnahme niedrigschwellig macht. Solange Drohnen und Flugtaxis noch nicht in größerem Umfang unterwegs sind, bleibt das Modell für Eigentümer eine Art unverbindliche Option. Sollte sich die Luftmobilität durchsetzen, könnten regelmäßige Erlöse entstehen, die durch den kollektiven Zusammenschluss einzelner Flächen zu einem zusammenhängenden Netz ermöglicht werden. Dieses Zusammenspiel von Digitalisierung, Mobilitätswende und der Einbindung von Privatpersonen macht den Ansatz von Skynopoly im Marktumfeld ungewöhnlich.


Übersicht: Die Höhle der Löwen Produkte


Skynopoly – Kapitalgesuch bei DHDL

Dr. Conrad Dreier aus Dortmund ist in der Höhle der Löwen auf der Suche nach Wachstumskapital in Höhe von insgesamt 100.000 Euro für Skynopoly, welches für Ausbau von Geschäftsmodell und Plattform eingesetzt werden kann. Die Löwen bekommen im Gegenzug 5 Prozent der Firmenanteile geboten. Passende Investoren für das Startup könnten in der aktuellen Staffel die Löwen Carsten Maschmeyer, Jenna Ensthaler und Frank Thelen sein. Der Firmenwert liegt mit 1.900.000 Euro im oberen Mittelfeld.

Pitch vom 20.10.2025
Gesuchtes Kapital: 100.000 €
Angebotene Beteiligung: 5%
Firmenwert vor Investition: 1.900.000 €

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In der Sendung „Die Höhle der Löwen“ tritt der Dortmunder Rechtsanwalt und Notar Dr. Conrad Dreier mit seinem Startup Skynopoly auf und präsentiert den Investoren eine Vision, die bislang nur wenige auf dem Radar haben: die wirtschaftliche Nutzung des privaten Luftraums. Er erklärt, wie Grundstückseigentümer durch die Bündelung von Überflugrechten Teil einer Infrastruktur werden könnten, die den Grundstein für künftige Drohnen- und Flugtaxi-Routen legt. Während in der Sendung die Idee zunächst abstrakt wirkt, macht Dreier deutlich, dass es ohne die aktive Einbindung von Privatgrundstücken kein flächendeckendes Luftstraßennetz geben kann. Damit rückt er eine Problemstellung ins Zentrum, die in der öffentlichen Debatte bisher kaum Beachtung findet – die Frage, wem der Himmel über Wohngebieten gehört und wie Eigentümer fair an einer kommenden Technologie beteiligt werden können. Die Löwen erleben, dass Skynopoly nicht nur ein digitales Konzept ist, sondern ein rechtliches Fundament liefert, das diese neue Form der Mobilität überhaupt erst möglich macht.

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Die Löwen lassen sich in der Sendung erklären, wie dieser Prozess abläuft, und überlegen, ob das System in der Praxis tragfähig ist. Wird der „Überflieger“ Dreier damit bei den Löwen landen können?

Luftraum und Überflugrechte

Der Luftraum gilt in vielen Rechtsordnungen als öffentliches Gut, das grundsätzlich staatlicher Hoheit unterliegt. Dennoch ist die Frage, wie der unmittelbar über einem Grundstück liegende Luftraum genutzt werden darf, rechtlich komplex. Während klassische Flugzeuge in Höhen verkehren, die weit über privaten Grundstücken liegen, bewegt sich die Debatte durch den Aufstieg von Drohnen und Flugtaxis zunehmend in niedrigeren Lagen. Genau dort überschneiden sich die Interessen von Grundstückseigentümern, der Allgemeinheit und kommerziellen Betreibern.

In Deutschland ist der Luftraum grundsätzlich für die Allgemeinheit nutzbar, gleichzeitig genießen Eigentümer Schutzrechte an dem Raum, der für die Ausübung ihrer Nutzung erforderlich ist. Diese Schnittmenge sorgt im Bereich unbemannter Fluggeräte für rechtliche Spannungen. Denn Drohnen und Flugtaxis bewegen sich oft in Höhenbereichen, die noch unmittelbar über dem privaten Grundstück liegen. Die Rechtsprechung geht wohl davon aus, dass der Eigentümer nicht den gesamten Luftraum „bis ins Weltall“ beanspruchen kann, sondern nur den Teil, den er tatsächlich nutzen kann oder der für den Schutz seiner Interessen erforderlich ist.

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Mit Blick auf Logistikdrohnen oder urbane Luftmobilität entsteht dadurch ein Konflikt: Auf der einen Seite wollen Betreiber ein engmaschiges, effizientes Luftstraßennetz etablieren, auf der anderen Seite können Eigentümer durch Überflüge in ihrer Privatsphäre und in der Nutzung ihres Grundstücks beeinträchtigt werden. Nationale und europäische Regelungen versuchen hier, ein Gleichgewicht herzustellen.

Besonders im urbanen Raum wird die Bedeutung von Überflugrechten sichtbar. Für Drohnenlieferungen oder Lufttaxis müssen Routen entstehen, die ähnlich wie Straßen im Bodenbereich verlässlich und zusammenhängend verlaufen. Dazu bedarf es nicht nur technischer Lösungen, sondern auch rechtlicher Instrumente. Modelle, die eine Bündelung von Überflugrechten vorsehen, könnten hier eine Brücke schlagen. Sie ermöglichen eine koordinierte Vermarktung des Luftraums, schaffen Anreize für Eigentümer und bieten gleichzeitig Rechtssicherheit für Betreiber.

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Ein weiterer Aspekt betrifft die Entschädigung. Nach geltender Rechtslage können Ausnahmegenehmigungen für Überflüge auch ohne Entgelt erteilt werden, was Eigentümer benachteiligt. Diskutiert wird daher, wie eine faire Vergütung für die Nutzung des niederen Luftraums gestaltet werden kann. Während in der Vergangenheit Überflugrechte vor allem für Energie- oder Infrastrukturanlagen wie Stromleitungen oder Windräder von Bedeutung waren, rückt nun die massenhafte Nutzung durch Drohnen und potenziell auch Flugtaxis in den Vordergrund. Hier entstehen neue Fragen der Verteilungsgerechtigkeit und der Partizipation.

Die Zukunft des Luftraums im urbanen Umfeld hängt nicht nur von der technischen Entwicklung ab, sondern ebenso von der rechtlichen Ausgestaltung. Ob Grundstückseigentümer aktiv eingebunden werden oder lediglich dulden müssen, ist entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Mit zunehmendem Drohneneinsatz im Liefer- und Transportwesen dürfte der Druck steigen, klare und faire Regelungen zu schaffen. Nur so lässt sich ein geordnetes Luftstraßennetz entwickeln, das sowohl wirtschaftlichen Interessen dient als auch die Rechte der Bürger berücksichtigt.

Das Startup Skynopoly greift genau diese rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen auf und bietet eine Lösung, die Grundstückseigentümer direkt in die Entwicklung der zukünftigen Luftmobilität einbindet. Indem exklusive Überflugrechte gesammelt, gebündelt und anschließend an Betreiber von Drohnen- oder Flugtaxiflotten vermarktet werden, entsteht ein Modell, das private Interessen mit den Anforderungen einer entstehenden Infrastruktur verbindet. Die Idee eröffnet Eigentümern die Möglichkeit, an den Erlösen einer Branche zu partizipieren, die nach Einschätzung von Politik und Wirtschaft in den kommenden Jahren stark wachsen dürfte. Damit besetzt Skynopoly eine Nische, die bislang nur theoretisch diskutiert wurde, und macht sie erstmals praktisch zugänglich.
Im Kontext von Höhle der Löwen Produkte fällt auf, dass Skynopoly weniger ein klassisches Konsumprodukt darstellt, sondern vielmehr eine Plattform mit einem langfristigen, gesellschaftlich relevanten Ansatz. Während andere Gründungen aus der Sendung oft auf Ernährung, Nachhaltigkeit oder Alltagshelfer abzielen, hebt sich dieses Modell durch die Kombination von Recht, Technik und Zukunftsvision deutlich ab.

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Teilnehmer bei „Die Höhle der Löwen“ Staffel 18

Der Auftritt zeigt, dass innovative Geschäftsideen nicht immer greifbare Produkte sein müssen, sondern auch in Form von Infrastruktur- oder Beteiligungsmodellen auftreten können. Gerade dadurch erweitert Skynopoly die Bandbreite der in der Sendung vorgestellten Lösungen und rückt eine bislang unbeachtete Dimension der Mobilitätswende ins Licht.
Die in diesem Text gemachten Angaben sind keine Rechtsberatung. Irrtümer und Fehler vorbehalten. Bei konkreten Fragen zur Rechtslage wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

Die Höhle der Löwen vom 20.10.2025

Die Themen und Kapitalgesuche in der Sendung vom 20.10.2025 sind:

  • Chrambl sucht 125.000 EUR für 15 Prozent Unternehmensanteile
  • Precision sucht 500.000 EUR für 8 Prozent Unternehmensanteile
  • Doggybirthday sucht 50.000 EUR für 20 Prozent Unternehmensanteile
  • alangu sucht 900.000 EUR für 10 Prozent Unternehmensanteile
  • Skynopoly sucht 100.000 EUR für 5 Prozent Unternehmensanteile
  • Wiederbesuch bei den beliebten Höhle der Löwen Produkten der letzten Staffeln. In dieser Folge wieder mit dabei: Mudda Natur und Towell plus

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